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AV Vertrag DSGVO
Auftragsdatenverarbeitung: Was ist das überhaupt?
Kurzfassung: (Fast) immer, wenn andere Unternehmen Zugriff auf die Daten Ihrer Kunden haben, sind Sie im Bereich der Auftragsdatenverarbeitung (bzw. nach DSGVO: Auftragsverarbeitung) und müssen mit diesem Unternehmen einen ADV-Vertrag abschließen.
Gesetzlich geregelt war die Auftragsdatenverarbeitung vor der DSGVO in § 11 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Nun finden sich die entsprechenden Regelungen in Art. 28 DSGVO.
Sie müssen einen ADV-Vertrag abschließen, wenn Sie z.B.:
- Google Analytics oder andere Tracking Software nutzen
- Externe Dienstleister für Ihre Newsletter und Marketingaktionen nutzen
- Externe Unternehmen mit der Buchhaltung/ Gehaltsabrechnung beauftragen
- Ihr Rechenzentrum ganz oder teilweise outsourcen
- Ihre Webseite z.B.: bei Ionos hosten.
- Fernwartungssysteme einsetzen